Unterstützen

DAS LIEBE GELD
Getreu dem Motto: „Was einer nicht schafft schaffen vielen!“ soll unsere Stiftung gerne von vielen Interessierten und Unterstützenden getragen sein.
Unser Wunsch ist es, das wir als Bürgerstiftung alle Bürger/innen repräsentieren und mit unseren Projekten für jeden einen Mehrwert schaffen.
Hier kannst also auch Du unterstützen! 


Zustifter/in werden
Du überlegst, uns einen größeren Betrag für unser Stiftungsgrundkapital zuzustiften. Somit sicherst Du uns langfristig unser finanzielles Grundgerüst, das ungeschmälert erhalten bleibt. Der Mindestbetrag ist € 250,-. Gerne darf hier natürlich auch mehr zugestiftet werden.

Überweise uns gerne Deinen Wunschbetrag mit dem Vermerk „Zustiftung“ auf unser unten aufgeführtes Konto. Obligatorisch bekommst Du von uns auch die für das Finanzamt benötige Bescheinigung.

Als Zustifter/in bist Du Mitglied in unserem Stifterrat. In der jährlich stattfindenden Hauptversammlung hast Du Einblick in die Stiftungsgeschäfte. Ebenso möchten wir unsere Unterstützer/innen bei Entscheidungsfindungen mit einbinden.

Deine Spende für unsere Projekte
Wenn Du uns direkt wirksam unterstützen willst, ist eine allgemeine Spende der richtige Weg. Von der Höhe her unbegrenzt ohne Mindestbetrag und wir können selbst entscheiden, wie wir das Geld am sinnvollsten einsetzen.

Solltest Du für die Verwendung einen bestimmten Wunsch haben, z.B. für die Jugend, Kultur oder Umweltprojekte, sprich uns einfach an. Wir notieren dies und leiten dein Geld in entsprechende Projekte. Wir halten unsere Spender natürlich auf dem Laufenden über den Fortschritt und Verlauf unserer Vorhaben. Notiere bitte als Verwendungszweck bei der Überweisung „Allgemeine Spende“. Für eine Zuwendungsbestätigung gib uns noch Deine Adresse an, dann stellen wir diese entsprechend aus.

Gut zu wissen: 

Steuerliche Aspekte
Unsere Stiftung wurde von der Finanzverwaltungsbehörde als gemeinnützig anerkannt.
Grundsätzlich werden alle Zuwendungen begünstigt, die der Förderung gemeinnütziger Stiftungen dienen.

Zustiftungen können bis zu einem Maximalbetrag von 1.000.000,00 € innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Dabei kann die steuerliche Behandlung der Zustiftung einmalig (im Jahr der Zustiftung) oder aber auf mehrere, max. zehn, Jahre verteilt werden (z.B. 10 Jahre x 100.000,00 €). Durch eine geschickte Verteilung kann so der Grenzsteuersatz über mehrere Jahre hinweg vermindert werden.

Spenden sind p.a. bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als sogenannte Sonderausgabe abzugsfähig. Gewerbetreibende und selbständig Tätige besitzen die Möglichkeit, alternativ bis max. 0,4 Prozent der Summe der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe abzuziehen.

Bei Spenden bis 200,00 € gilt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes als Beleg. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie dazu auf dem Überweisungsträger Ihrer Spende Ihre genaue Adresse an.

Zuwendungen von Todes wegen
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass auf Zuwendungen von Todes wegen keine Erbschaftsteuer abzuführen ist. Sollten Sie also in der Stiftung eine sinnvolle Adresse für Ihr Erbe sehen, haben Sie die gute Gewissheit, dass Ihre Zuwendung in vollem Umfang den Zwecken der Stiftung zu Gute kommt.

Für detaillierte Auskünfte sollten Sie Ihren Steuerberater zu Rate ziehen.

Unsere Bankverbindung:
Bürgerstiftung Kerzenheim & Rosenthal
IBAN: DE33 5409 0000 0084 1250 08
BIC: GENODE61KL1

IDEEN UND VISION
Zukunft gestalten heißt mit offenen Augen und Gedanken nach vorne schauen. Hier sind auch Deine Ideen und Wünsche gefragt.

KNOW- UND DO HOW
Spezialisten und „Gutkönner:innen“ sind immer willkommen. Spätestens wenn wir nach der Gründung der Stiftung mit konkreten Projekten starten, sind handwerkliches Geschick, technisches Know How oder auch Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit sowie andere Talente willkommen. Wir freuen uns über alle, die wie wir „hands-on“-Ticken und sich mit Spaß und Freude einbringen möchten.